4 Chroniken
- Verordnung für die Gemeinde Bauma: Kirchenglocken- und Kuhglockengeläute sind nicht einklagbar
- Abstimmungsvorlage - Unter anderem wird über das Glockengeläute abgestimmt: Kirchen- und Kuhglocken sind kein Lärm. - 2021: Regierungsrat heisst Baumer Gemeindeordnung nur teilweise gut - 2021: Baumas neue Gemeindeordnug ist wieder einen Halbsatuz kürzer - 2021: Gemeinderat Passt neue Gemeindeordnung an
- Bericht über das "richtige" Renovieren von Hausfassaden - Bericht über die Herstellung von Kuhglockendas Töpfern
- Diverse Reglemente zur Läute-Ordnung der Kirchen aus den Jahren 1965 und 1969. Dazu die Regelung der Kompetenzen zwischen politischer und Kirchgemeinde. - 2019: Glockengeläut ist nicht mehr einklagbar: In der neuen Polizeiverordnung wird festgehalten, dass Glockengeläut kein Lärm bedeutet
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