Läute-Ordnung

– Diverse Reglemente zur Läute-Ordnung der Kirchen aus den Jahren 1965 und 1969. Dazu die Regelung der Kompetenzen zwischen politischer und Kirchgemeinde. – 2019: Glockengeläut ist nicht mehr einklagbar: In der neuen Polizeiverordnung wird festgehalten, dass Glockengeläut kein Lärm bedeutet

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